
Speaker-Profile

Prof. Dr. Benjamin von Bodungen
Professor für Wirtschaftsrecht an der Frankfurt UAS
Of Counsel, Bird & Bird LLP, Frankfurt am Main
Thema: Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie – Haftungsverschärfungen für Hersteller autonomer Fahrzeuge und deren Zulieferer.
Die bis zum 9. Dezember 2026 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzende neue EU-Produkthaftungsrichtlinie beschert den Herstellern autonomer Fahrzeuge sowie deren Zulieferern signifikante Haftungsverschärfungen. Sie weitet den Produktbegriff auf Software und KI-Systeme aus, erfasst den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs und führt bedeutsame Beweiserleichterungen zugunsten Geschädigter ein. Das hat weitreichende Folgen für die gesamte automobile Wertschöpfungskette und die Geschäftsmodelle in der Automobilindustrie. Der Vortrag beleuchtet die künftigen Haftungsverschärfungen, geht auf notwendige Compliance-Maßnahmen ein und bietet praktische Handlungsempfehlungen für Hersteller und Zulieferer im Zeitalter des autonomen Fahrens.

Richard Damm
Präsident Kraftfahrt-Bundesamt
Chairman der UNECE Arbeitsgruppe GRVA zum automatisierten, autonomen und vernetzten Fahren
Thema: Aktuelle Wege zur Automatisierung des Straßenverkehrs – Möglichkeiten und Herausforderungen
Die aktuellen Veränderungen in der Automobilindustrie sind enorm, nicht nur bei der Antriebswende, sondern auch mit Blick auf die laufende Transformation im Bereich der Fahrzeugautomatisierung. Dazu finden weltweit spannende Entwicklungen und Erprobungen mit hohem Tempo statt, die zu neuen Möglichkeiten für eine sich verändernde Mobilität im Straßenverkehr beitragen werden. Der Vortrag beleuchtet, wie sich individuelle Mobilität, ÖPNV und Logistik in einem zunehmend vernetzten System gegenseitig beeinflussen, zeigt die aktuelle Marktsituation im globalen Vergleich auf, ordnet den regulatorischen Rahmen für Assistenz- und Automatisierungssysteme ein und beschreibt den Stand der Aktivitäten in Deutschland rund um die Entwicklung, Erprobung und Einführung autonomer Fahrzeuge.

Dr. Frank Diermeyer
Senior Academic Councelor
Thema: Teleoperation und Teleassistenz – die nächsten Stufen der Fernunterstützung
Neue Methoden der Teleoperation und Teleassistenz erweitern das Einsatzgebiet der automatisierten Mobilität und schärfen die Verantwortungstransition zwischen System und Mensch.
Der Vortrag geht auf die Herausforderungen bei der Teleoperation ein und stellt aktuelle Teleoperations- und Teleassistenzkonzepte in Forschung und Anwendung vor. Abschließend wir die Frage der Verantwortung und Haftung diskutiert.

Dr. Janett Fahrenholz
Head of Regulatory Law
Volkswagen AG
“Autonome Fahrzeuge werden die Mobilität von morgen grundlegend verändern – sie eröffnen neue Perspektiven für gesellschaftliche Teilhabe, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Diese Entwicklung fordert uns dazu auf, rechtliche Rahmenbedingungen vorausschauend und verantwortungsvoll mitzugestalten – immer im Dialog mit Technologie, Gesellschaft und Regulierung.”

Dr.-Ing. Maximilian Flormann
Institut für Fahrzeugtechnik
TU Braunschweig
Thema: Regeln für das vernetzte Fahrzeug – Standards als Schlüssel zur Zukunft der Mobilität
Die frühzeitige Einbindung regulatorischer Behörden, der Gesetzgebung und der Betreiber ist entscheidend, um klare rechtliche Rahmenbedingungen und technische Anforderungen für das vernetzte automatisierte Fahren zu definieren. Sie ermöglicht die Abstimmung von Standards mit den technologischen Entwicklungen. Dadurch werden Innovationshemmnisse reduziert und eine sichere, praxisnahe sowie gesellschaftlich akzeptierte technische Umsetzung des automatisierten vernetzten Fahrens gewährleistet.

Prof. Dr.-Ing. Roman Henze
Leiter Institut für Fahrzeugtechnik (IfF)
TU Braunschweig
Die Entwicklung automatisierter Fahrfunktionen erfordert ein tiefes Verständnis dafür, wie technische Systeme unter realen Bedingungen miteinander interagieren. Entscheidend ist nicht die Leistungsfähigkeit einzelner Komponenten, sondern die Fähigkeit des Gesamtsystems, komplexe Verkehrssituationen konsistent und vorhersehbar zu bewältigen. Fortschritt entsteht dort, wo Modelle und Validierungsmethoden reale Dynamiken präzise abbilden und ihre Grenzen transparent machen. Die Implementierung der technischen Innovationen steht im Wechselspiel mit Fragen der Absicherung, Homologation und Zulassung für den Regelbetrieb, für den Deutschland eine Vorreiterrolle im Hinblick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen besitzt.

Martin Huber
Senior Consultant
LawCom.Institute GmbH
Thema: Anforderungen der EU KI-Verordnung 2024/1689 an KI-Systeme in Kraftfahrzeugen
Automatisiertes Fahren ist ohne KI-Systeme nicht möglich. Die KI-Verordnung der EU stellt neue Anforderungen an diese Systeme. Es ist notwendig genau hinzuschauen, wie die Anforderungen erfüllt werden und wie der Nachweis in der Fahrzeugzulassung geführt werden kann.

Dr. Stefan Kothe
des. Leiter der Arbeitsgruppe Metrologie für vernetzte Mobilität
Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB)
Thema: Autonomes Fahren? Aber Sicher! - Sicherheitsnachweise in Entwicklung und Zulassung aus einer metrologischen Perspektive
Die Zulassung autonomer Fahrzeuge gemäß eines "europäischen Wertekanons" mit Blick auf Datenschutz und Sicherheit der Fahrzeuge stellt auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zum autonomen Fahren eine Hürde auf dem Weg zur flächendeckenden Einführung dar.
Herausforderungen und Chancen für die Zulassung durchgängiger, rückverfolgbarer und gleichzeitig schneller sowie effizienter Sicherheitsnachweise im realen und virtuellen Raum sollen aus dem Blickwinkel der Metrologie betrachtet werden.

Prof. Dr. Anne Paschke
Professorin für Öffentliches Recht, Technikrecht und Recht der Digitalisierung und Leiterin der Forschungsstelle Mobilitätsrecht
TU Braunschweig
„Die Mobilität von morgen ist vernetzt und autonom. Wir müssen unsere Städte und Infrastrukturen neu gestalten und unsere Wege anders planen.“

Prof. Dr.-Ing. Günther Prokop
Professor für Kraftfahrzeugtechnik, TU Dresden
Sprecher Smart Mobility Lab
Sprecher SCART – Safety of Connected and Automated Road Traffic
Thema: SCART – An independent institution for scenario-based type approval in Europe
Für Absicherung und Zulassung von Automatisierungsfunktionen werden einheitliche Szenarien und Kriterien benötigt, die das Risikogeschehen repräsentativ und vollständig abbilden. SCART (Safety of Connected and Automated Road Traffic) bildet ein unabhängiges Netzwerk, in dem Daten, Methoden, und Test-Infrastrukturen kollaborativ zusammengeführt werden. Szenarien, Bestehenskriterien und Qualitätssicherung der Simulationsmodelle werden zentralisiert für alle Stakeholder zur virtuellen, szenarienbasierten Homologation bereitgestellt.
Kerninhalte:
- SCART als unabhängiges Stakeholder-Netzwerk zur virtuellen, szenarienbasierten Homologation
- „Dresdner Methode“ zur Szenariengenerierung und Methodenauswahl
- Der Dresden Driving Simulator als zentrales Instrument
- Smart Mobility Lab als prototypischer Versuchsaufbau

Dr. Anjes Tjarks
Senator für Verkehr und Mobilitätswende der Hansestadt Hamburg
„Mit dem Autonomous Mobility & Law Summit 2026 führen wir Hamburgs Erfolgsgeschichte internationaler Mobilitätskongresse fort. Erstmals diskutieren wir nicht nur Technologien oder Visionen, sondern die gesamte Kette – vom Fahrzeug über den Rechtsrahmen bis zum Betrieb in unseren Städten. Damit wird Hamburg erneut zum Impulsgeber der Mobilitätswende in Europa.“

Prof. Dr. David Woisetschläger
Director Institute for Marketing and Innovation
Thema: Geschäftsmodelle im Kontext des automatisierten Fahrens
Was bleibt, was wird neu? Die technologische Revolution des automatisierten Fahrens wird bestehende Geschäftsmodelle verändern und neue ermöglichen. Der Vortrag fokussiert auf die zentralen Bereiche des Wertversprechens, der Wertschöpfung und dem Erlösmodell und zeigt exemplarisch Veränderungspotenziale auf, die sich durch das automatische Fahren ergeben. Statement: Die Technologie des automatisierten Fahrens stellt bestehende Geschäftsmodelle auf den Prüfstand. Das Wertversprechen der Mobilität wird sich deutlich wandeln – heute ineffiziente Geschäftsmodelle werden einen Wirtschaftlichkeitsbooster erhalten.